Entlastung Ihrer Angehörigen

Um Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten bieten wir darüber hinaus noch folgende Leistungen an:

  • Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

  • Überleitung aus dem Krankenhaus

  • Beschaffung von medizinischen Geräten

  • Verhandlungen und Abrechnungen mit den zuständigen Kostenträgern

  • Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten

  • Serviceleistungen( z.B. Vermittlung von Physiotherapeuten, Fußpflege etc. ,Hilfsmittelbeschaffung…)